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SOS-Augenlicht wurde am 30. Juni 2000 in das Vereinsregister von Köln als gemeinnütziger Verein eingetragen.
Auszug aus der Satzung:
Der Verein ist eine Organisation zur Selbsthilfe von Menschen, die an Augenleiden und damit in Zusammenhang stehenden Leiden erkrankt sind.
Der Verein verfolgt den vorgenannten Zweck insbesondere durch die Erfüllung folgender Aufgaben:
- seine Mitglieder und andere Personen und Gruppen sowie die Öffentlichkeit, über bestehende Methoden und angewandte Therapien zur Linderung von Augenleiden und anderen Leiden zu informieren und diese Methoden zu fördern,
- Menschen die von Augenleiden sowie von damit im Zusammenhang stehenden Leiden betroffen sind, sowie deren Angehörige zu informieren, zu beraten sowie praktische Hilfe zu leisten,
- Die Öffentlichkeit, insbesondere die Medien, und andere Personen und Gruppen über Augenleiden und der damit im Zusammenhang stehenden Leiden, deren Auswirkungen und deren Behandlung zu unterrichten und aufzuklären,
- Die Wissenschaft, Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Behandlung von Augenleiden und der damit im Zusammenhang stehenden Leiden zu fördern,
- Auf Institutionen, staatlicher und privater Rechtsträgerschaft, sowie sonstige Gruppen und Personen Einfluss zu nehmen und die Aufgaben des Vereins, seiner Mitglieder zu fördern und zu unterstützen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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