Makuladegeneration
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Anwendungsgebiet: Feuchte Makuladegeneration
aktualisiert 25.02.2016

Die trockene Makuladegeneration bzw. ein Absterben der Sehzellen kann mit VEGF-Hemmern nicht behandelt werden. Das Ziel dieser Medikamente ist, das "unerwünschte" Gefäßwachstum bei der feuchten Makuladegeneration zu behandeln. Denn das dadurch entstehende Netzhaut- / Makula-Ödem führt in der Regel zu einem Sehschärfeverlust. Deshalb möchte man mittels dieser Injektionen möglichst komplett und dauerhaft das Makulaödem reduzieren und ein Wiederauftreten oder eine Zunahme frühzeitig erkennen und behandeln. (Klinische Monatsblätter Augenheilkd. 2012; 229).

Mittels dieser Behandlung sollen also auch die schlimmen Folgen dieses "unerwünschten" Gefäßwachstums, wie Verzerrungen bis hin zu Blutungen und Vernarbungen, gemildert oder verhindert werden. Es erscheint daher auch möglich, dass sich durch die gefäßabdichtende Wirkung auch bereits vorhandene Netzhautschwellungen zurückbilden und sich dadurch das Sehvermögen für eine gewisse Zeit verbessert.

Prof. Dr. med. Frank G. Holz, Direktor der Augenklinik des Universitätsklinikums Bonn, war anfangs überzeugt: "Macugen und Lucentis können potenziell mehr, als die uns derzeit zur Verfügung stehenden Therapien. Bei vielen Patienten bremst es die Erkrankung und bewirkt sogar in einzelnen Fällen eine Rückbildung und Abdichtung der wuchernden Blutgefäße."/p>

Eine Studie am Casey Eye Institute (CEI) in Amerika zeigte, dass nach einer kontinuierlichen, ca. 1-jährigen Behandlungszeit mit Macugen ein stabilisierender Effekt bei ca. 70% der Patienten auftrat. In der so genannten Placebogruppe (Placebo = Mittel ohne arzneiliche Wirkung) trat allerdings bei 55% der damit behandelten Patienten auch eine Stabilisierung der Sehschärfe ein. Dr. Michael Klein, Studienleiter am CEI, sagte daraufhin: "Obwohl die Erfolge recht bescheiden waren, hat die Prüfung gezeigt, dass Patienten mit allen Formen der feuchten Makuladegeneration davon profitieren können."

Als "Stabilisierung" wird in wissenschaftlichen Veröffentlichungen über Studien bezeichnet, wenn der Sehverlust nach der Behandlung langsamer abläuft als bei den nicht behandelten Patienten. Dabei wird ein Verlust von 15 Buchstaben einer bestimmten Sehschärfetafel pro Jahr anscheinend als Normalverlauf einer feuchten MD angesehen. "Stabilisierung" bedeutet demnach also nicht, dass der Sehverlust tatsächlich aufgehalten wurde, er ist eben nur verlangsamt worden im Vergleich zum statistischen Normalverlauf.

So gaben der Entwickler und Macugen-Hersteller EyeTech und sein Partner Pfizer bei ihrer Studienpräsentation Folgendes bekannt: Die Gabe von Macugen habe bei einer größeren Menge von Patienten dazu geführt, dass der Sehkraftverlust nach einem Jahr nur 15 Buchstaben (Normalverlauf) oder weniger betragen habe. Es habe aber auch in 21 Fällen ernsthafte Nebenwirkungen gegeben.

Zu Lucentis existieren vielversprechendere Studiendaten, die andeuten, dass es noch bei einem weitaus größeren Prozentsatz der Behandelten (95%) zu einem Behandlungserfolg (im Vergleich zum statistischen Normalverlauf) im Sinne einer deutlichen Verlangsamung des Sehschärfenverfalls gekommen ist. Und das sogar bei Patienten die bis dahin erfolglos mit PDT und/oder Macugen behandelt worden sind.

Gleich gute Wirksamkeit und Verträglichkeit von Eylea gegenüber Lucentis wurde in zwei US-Zulassungs-Studien (View-1 und View-2) bestätigt. Der Wirkstoff Aflibercept, der bei Eylea Verwendung findet wird, sei genauso gut wie der von Lucentis genutzte Wirkstoff Ranibizumab bestätigt auch das deutsche Ärzteblatt vom 27. November 2012.

Ein offensichtlicher Vorteil von Eylea gegenüber Lucentis liegt wahrscheinlich darin, dass Eylea gegenüber Lucentis nicht so häufig gespritzt werden muss. Nach den ersten 3 Initial-Injektionen, die monatlich durchgeführt werden muss dann wahrscheinlich nur noch 2-monatlich injiziert werden, (Lucentis in der Regel monatlich). Das Risiko und dadurch auch die möglichen Nebenwirkungen werden durch diese verminderte Eingriffsfrequenz reduziert. Doch der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) stellte in einem Untersuchungsverfahren keinen Zusatznutzen von Eylea gegenüber dem Standardverfahren mit Lucentis fest (Beschluss vom 06.06.2013).

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